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MATTHIAS BORSCHKE

Partner

Rechtsanwalt seit 2002
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2008
Notar seit 2020

Matthias Borschke ist als Notar tätig. Zudem berät er Unternehmen und Investoren zu Fragen des Immobilienrechts anwaltlich und vertritt sie erfolgreich vor Gericht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Gewerbe- und das Wohnungsmietrecht.

Matthias Borschke hat in Kiel und Berlin studiert. Vor der Gründung von BORSCHKE RECHTSANWÄLTE – Partnerschaft mbB war er viele Jahre Partner der Sozietät Arf & Borschke, in der er den miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Bereich aufbaute.

VITA

seit 2015      Partner bei BORSCHKE RECHTSANWÄLTE - Partnerschaft mbB
2013 - 2015 Inhaber von Borschke Rechtsanwälte
2005 - 2013 Partner bei Arf & Borschke - Rechtsanwälte und Notar
2002 - 2005 Rechtsanwalt bei Arf & Käpernick - Rechtsanwälte und Notar
2000 - 2002 Referendariat in Berlin
1999 - 2000 Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Schering AG
1993 - 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Kiel

Sprachen: Deutsch und Englisch